Schwangerschaftsvorsorge schafft ideale Voraussetzungen, um Frauen jeder Altersgruppe optimal durch die Schwangerschaft zu begleiten! Die Schwangerenvorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.

 

Grundsätzlich sehen die Mutterschaftsrichtlinien regelmäßige Vorsorgetermine vor, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind Kontrollen alle vier Wochen vorgesehen. Ab dann zweiwöchentlich – bis zum errechneten Geburtstermin. Ist der Termin erreicht, gibt es alle zwei Tage Kontrollen – bis zum siebten Tag über Termin.

Im Verlauf der Schwangerschaft stehen mehrere Ultraschalluntersuchungen an. Bei entsprechender Indikation, führen Frauenärzte noch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch.

Mit CTG-Untersuchungen können ab zirka der 30. Woche die Wehentätigkeit und der Herzschlag des Kindes kontrolliert werden. Die Beschaffenheit der Plazenta und der Fruchtwassermenge werden für die Beurteilung durch den Frauenarzt von Bedeutung sein. Alle Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.

Deine Termine auf einen Blick

*Schwangerschaftswoche

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