Schwangerschaftsvorsorge schafft ideale Voraussetzungen, um Frauen jeder Altersgruppe optimal durch die Schwangerschaft zu begleiten! Die Schwangerenvorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.

 

Grundsätzlich sehen die Mutterschaftsrichtlinien regelmäßige Vorsorgetermine vor, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind Kontrollen alle vier Wochen vorgesehen. Ab dann zweiwöchentlich – bis zum errechneten Geburtstermin. Ist der Termin erreicht, können alle zwei Tage Kontrollen notwendig werden.

Im Verlauf der Schwangerschaft stehen mehrere Ultraschalluntersuchungen an. Bei entsprechender Indikation, führen ausschließlich Frauenärztinnen und -ärzte noch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch.

Mit CTG-Untersuchungen können ab der 26./27. Schwangerschaftswoche, soweit aus Sicht der Ärztin/des Arztes notwendig, drohende vorzeitige Wehentätigkeit und der Herzschlag des Kindes kontrolliert werden. Die Beschaffenheit der Plazenta und die Fruchtwassermenge werden für die Beurteilung durch die Frauenärztin/den Frauenarzt von Bedeutung sein. Alle Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.

Deine Termine auf einen Blick

*Schwangerschaftswoche

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